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Wahlcomputer

Die wesentlichen Grundsätze der Durchführung einer allgemein anerkannten demokratischen Wahl sind:
  • Überprüfbarkeit - Jeder kann die Wahl überprüfen.
  • Fälschungssicherheit - Die Stimme kann nicht im nachhinein manipuliert werden.
  • Privatheit - Die Stimmabgabe ist unbeobachtet und unprotokolliert.
  • Gleichheit - Jede Stimme zählt gleich.
  • Berechtigung - Je nach Wahl dürfen nur bestimmte Personen abstimmen.
Alle diese Grundsätze werden von Wahlcomputern verletzt. Deswegen setze ich mich seit Jahren gegen den Einsatz von Wahlcomputern ein.
  • 28.11.2006: Mitzeichner an der "Petition: Stimmabgabe mit Wahlgeräten" Mehr hier.
  • 03.03.2009: Persönliche Anwesenheit im Sitzungssall des Bundesverfassungsgerichs bei der "Urteilsverkündung in sachen Wahlcomputer". Das wichtigste in Kürze:
    • 1. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ... gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
    • 2. Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprft werden können.
    • Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag ... ist mit ... [dem] Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt.
    Links:
    www.bundesverfassungsgericht.de: Leitzätze und Urteil im Wortlaut
    Bilder von der Urteilsverkündung




Piratenstammtisch Kreis Wesel, Jeden Mittwoch in der Gaststtte Quo Vadis