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Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich Abgeordnetenbestechung.
Es ist NICHT strafbar:
  • einen Abgeordneten zu Gunsten dritter zu bestechen
  • einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch in Deutschland durch eine unverzügliche Umsetzung des UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.

Hintergrund
Vor mehreren Wochen wurde eine Petition eingereicht, welche die Umsetzung der UN-Konvention und eine entsprechende Anpassung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches fordert. Aus nicht näher erläuterten Gründen lehnte es der Petitionsausschuss allerdings ab, diese öffentlich zu behandeln.

Da der Petitionsausschuss eine öffentliche Behandlung der Petition abgelehnt hat, ist die gewohnte Unterstützung über den Petitionsserver des Bundestages leider nicht möglich - daher muss die Petition leider ausgedruckt und unterschrieben werden.


Textausszü stammen aus Stand 21.05.2010.




Piratenstammtisch Kreis Wesel, Jeden Mittwoch in der Gaststtte Quo Vadis